Joachim Krauß Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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15230 Frankfurt (Oder)
Gewerbeversicherungen schützen Betriebe vor den Folgen von Schadenereignissen, die im schlimmsten Fall die Existenz kosten können. Angefangen von Haftpflichtfällen über Wasserschäden, Feuer und Sturm bis hin zu Einbruchdiebstahl bedrohen etliche Gefahren den reibungslosen betrieblichen Ablauf. Klar – gegen jedes Risiko können Sie Ihr Unternehmen mit einer eigenen Versicherung schützen. Es gibt aber eine clevere Alternative: die sogenannte Multiline-Versicherung. Damit sind Sie mit einem einzigen Vertrag für alle Eventualitäten abgesichert.
Manche Risiken bedrohen branchenübergreifend alle Unternehmen, andere treten hauptsächlich in bestimmten Tätigkeitsgebieten auf. „Deshalb besteht eine gute Multiline-Versicherung in der Regel zunächst aus Grundbausteinen, die im Grunde jeder Betrieb braucht. Zusätzlich lassen sich dann individuell benötigte Zusatzkomponenten abschließen“, erklären Experten des Versicherers HDI.
Die Grundbausteine umfassen demnach die Betriebshaftpflicht sowie den Bereich Sachwerte & Erträge. Damit haben Sie schon mal eine gute Basisabsicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im Rahmen der Betriebstätigkeit Dritten zugefügt wird. Schäden am oder Diebstahl von Inventar lassen sich durch eine Sachversicherung wie die Inhaltsversicherung schützen. Die Ertragsausfallversicherung springt ein, wenn der Betrieb (etwa nach einem Brand) stillsteht und keine Einnahmen mehr fließen. So weit, so gut.
Es gibt aber auch individuelle Risiken, die von Branche zu Branche variieren. So hat ein Einzelhändler andere Versicherungsprioritäten als ein IT-Startup oder ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe. Spezifische Risiken können mit den schon angesprochenen Zusatzbausteinen abgedeckt werden. Bausteine, die häufig in die Multiline-Versicherung aufgenommen werden, sind zum Beispiel Elektronikversicherungen, Transportversicherungen oder Versicherungen gegen Umweltschäden.
Auch speziell für Unternehmensgründer sind Gewerbeversicherungen sehr wichtig. „Gute Multiline-Versicherungen bieten für Gründer und Startups zum Beispiel weitere Vorteile wie einen Unterversicherungsverzicht bei Schadenfällen, die in der Gründerphase eintreten“, so die Experten der HDI. Auch Gründer-Rabatte von bis zu 10 Prozent seien möglich.
Die Vorteile der Multiline-Versicherung gegenüber mehreren Einzel-Versicherungen liegen also auf der Hand:
Fazit: Umfassender Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen muss weder kompliziert noch teuer sein!
Holen Sie sich alle Infos über die Vorteile einer Multiline-Versicherung – es lohnt sich.
Mit der Umstellung auf neue Energien will Deutschland bis 2045 klimaneutral werden. Gewerbeimmobilien sind davon ebenso betroffen wie Privathäuser. Doch nicht immer wird der bestehende Versicherungsschutz den neuen Gegebenheiten gerecht. Experten raten deshalb: Checken Sie gemeinsam mit einem Versicherungsprofi, welche Policen Sie jetzt dringend brauchen!
Die gute Nachricht vorweg: Energiesanierte Gebäude sind weniger von Schäden betroffen als unsanierte Immobilien. Das hat eine Studie des Software-Entwicklers SkenData und der Beratungsgesellschaft MSK ergeben. Nur: Im Schadensfall nützt Ihnen die beste Statistik nichts. Sämtliche Versicherungen zu Ihren Gewerbeimmobilien sollten deshalb immer auf dem neuesten Stand sein.
Beispiel Wärmepumpenabsicherung: „Durch den Einbau von Wärmepumpen steigt der Gebäudewert. Deshalb kann es notwendig sein, dass die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung entsprechend angepasst werden muss“, sagt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der INTER Versicherungsgruppe. Hinzu kommt: Wärmepumpen sind in der letzten Zeit zu einem begehrten Diebesobjekt geworden. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Police neben der Risikoabsicherung gegen Feuer, Sturm oder Vandalismus auch einen Diebstahlschutz beinhaltet. Wenn nicht, ist es ratsam, den Schutz entsprechend zu erweitern.
Bezüglich der Versicherungssumme sollten Sie auch bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage aktiv werden. Ist die Deckung noch ausreichend? Ein weiterer Experten-Tipp: Denken Sie auch an die Absicherung von Komponenten, die früher kaum verbaut wurden, beispielsweise Wallboxen und Batteriespeicher von PV-Anlagen. Bei Letzteren kam es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu Bränden oder Ausfällen, die die Speicherkapazitäten über Wochen einschränkten (als sichere Alternative zu den üblichen Lithium-Ionen-Speichern gelten die relativ neuartigen, nicht brennbaren Salzwasser-Akkus).
Ebenfalls sinnvoll bei der energetischen Sanierung Ihrer Gewerbeimmobilie ist eine Bauleistungsversicherung. Damit sichern Sie sich gegen Schäden ab, die bei den Sanierungsarbeiten entstehen können. Sie greift bei Unwetterschäden ebenso wie bei Vandalismus, Material- oder Konstruktionsfehlern. Aber bitte denken Sie immer daran: Art und Deckungssummen der Versicherungen, die Sie bei einer Umstellung auf erneuerbare Energien brauchen, müssen individuell zu Ihrem Unternehmen und zur Art der Sanierung passen. Deshalb ist eine professionelle Beratung enorm wichtig.
Erfahren Sie, welchen Versicherungsschutz Ihr Betrieb im Zuge der energetischen Sanierung braucht.
Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind motivierter, arbeiten effizienter und identifizieren sich stärker mit dem Unternehmen – darüber sind sich Arbeitsexperten weitgehend einig. Die Wirklichkeit sieht aber oft anders aus. Ausgedünnte Belegschaften, immer komplexere, schnellere Arbeitsprozesse und andere Faktoren erhöhen Arbeitsdichte und Stress.
Viele Beschäftigte werden dadurch krank: 2023 erreichte die Zahl der Krankschreibungen mit durchschnittlich 55 von 1.000 Beschäftigten pro Tag einen Höchststand. Wenn Kollegen (manchmal wochenlang) ausfallen, erhöht das wiederum die Belastung für die verbliebenen Mitarbeiter. Ein Teufelskreis.
Als wirksames Instrument, dauerhaft gegenzusteuern, hat sich die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bewährt. „Sie trägt erwiesenermaßen dazu bei, Fehlzeiten zu verringern und bindet Mitarbeiter gleichzeitig emotional ans Unternehmen – zwei wesentliche Faktoren im Hinblick auf den Firmenerfolg“, erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Competence Centers Firmenkunden bei der Barmenia Versicherung.
Die bKV funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihre Beschäftigten einen Gruppenvertrag ab. Dadurch können die Mitarbeiter private Leistungen in Anspruch nehmen – mit allen damit verbundenen Vorteilen: schnelleren Terminen beim Facharzt, gründlicheren Vorsorgeuntersuchungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, hohen Zuschüssen zu Zahnersatz und vielem mehr. Somit haben sie Zugang zu mehr und auf Wunsch bestmöglicher medizinischer Versorgung.
Sie als Unternehmer profitieren von der bKV in zweifacher Hinsicht: „Der Arbeitnehmer gewinnt den Eindruck: Mein Unternehmen kümmert sich um mich. Die Folge: Motivation, Identifikation und Arbeitseffizienz steigen“, so Barmenia-Experte Schmalley.
Zweiter Vorteil: Das Zusammenspiel von höherer Mitarbeiterzufriedenheit und besserer medizinischer Versorgung senkt die Fehlzeiten durch Erkrankungen. Beispielsweise schreitet bei einem Klinikaufenthalt die Genesung in einem komfortablen Einbettzimmer schneller voran als in einem Raum mit drei oder vier weiteren Patienten. Der oder die Beschäftigte ist also schneller wieder am Arbeitsplatz. Studien haben ergeben, dass Betriebe mit einer bKV den Umsatz pro Mitarbeiter im Schnitt um 11 Prozent steigern konnten.
Ganz nebenbei betonen Sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung auch Ihre Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb um neue Fachkräfte. Und die bKV-Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Für die Mitarbeiter ist die Zuwendung – da sie als Sachleistung gilt – bis zu einer Höhe von 50 Euro steuerfrei.
Überlegen wir gemeinsam, wie Sie die bKV in Ihrem Unternehmen optimal umsetzen!
Ob als Tiefbau- oder als Gartenbaubetrieb – Firmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Erdarbeiten vornehmen, laufen ständig Gefahr, Kabel und Leitungen zu beschädigen. „Jedes Jahr werden den Sachversicherungen circa 100.000 Schadensfälle gemeldet, für die Entschädigungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro geleistet werden müssen“, teilte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vor einiger Zeit mit.
Viele Unternehmen sichern Risiken dieser Art durch eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. „Sie sollten jetzt allerdings möglichst rasch prüfen, ob die Vertragsbedingungen noch zur aktuellen Risikosituation passen“, rät Joachim Neumann, Abteilungsleiter Haftpflicht Gewerbe beim Versicherer rhion.digital. Hintergrund: Die Gefahr, für Leitungsschäden in Haftung genommen zu werden, hat sich aus zwei Gründen erhöht.
Der erste Punkt betrifft den Ausbau des Glasfasernetzes. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Glasfaseranschlüsse im Land bis Ende 2025 zu verdreifachen. Damit das gelingt, sind jetzt weniger aufwändige Verlegeverfahren möglich. Die neue DIN-Norm 18220 regelt die sogenannte „untiefe Legung“ im Breitbandnetz. Das heißt: Leitungen können jetzt ohne viel bürokratischen Aufwand knapp unter der Erdoberfläche verlegt werden. Damit wird der Ausbau nicht nur beschleunigt, auch der Bodenaushub verringert sich, was wiederum Ressourcen schont. Für Tiefbaubetriebe ist dadurch aber erhöhte Vorsicht geboten: Mit der oberflächennahen Verlegung steigt das Risiko, dass Leitungen bei Arbeiten beschädigt werden.
Als zweiter, verschärfender Risikofaktor kommt ein Urteil des Bundesgerichtshofes hinzu. Es stellt deutlich höhere Sorgfalts- und Haftungsanforderungen an Tiefbauunternehmen. Betriebe dürfen sich nicht mehr auf möglicherweise veraltete Leitungsauskünfte verlassen. Vielmehr müssen sich vor Beginn der Arbeit „den erforderlichen Grad von Gewissheit über den Verlauf der Versorgungsleitungen verschaffen, und zwar dort, wo die entsprechenden zuverlässigen Unterlagen vorhanden sind“. Eine gravierende Ausweitung der bisherigen Informationspflicht!
„Beide Faktoren zusammen verschärfen die Risikolage für alle Unternehmen, die Tiefbauarbeiten ausführen“, so rhion.digital-Experte Neumann. Er rät dazu, bestehende Betriebshaftpflichtverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn: „Alte Verträge sehen noch Sanktionen durch doppelten Selbstbehalt vor, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht ausreichend über die Lage der Erdleitungen erkundigt. Bei neueren ist das nicht mehr so.“ Sein Tipp: Betriebshaftpflichtversicherungen sollten möglichst ganz ohne Selbstbehalt und ohne Sublimit abgeschlossen werden.
Reagieren Sie jetzt und informieren Sie sich, mit welcher Versicherung Sie Ihren Betrieb schützen.